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Miete oder Kauf? Sie haben folgende Möglichkeiten ein Instrument zu erwerben: - Barkauf
1. Barkauf Die günstigste Möglichkeit ein Instrument zu erwerben. Zusätzlich garantieren wir Ihnen einen Rückkauf des Instrumentes innert 12 Monaten.
2. Miet-Kauf mit voller Amortisation Alle Instrumente und Geräte können geleast werden. Zahlbar in 12 bis 18 Monaten zins- und spesenfrei. Nach Eingang sämtlicher Monatsraten geht das Instrument automatisch in Ihren Besitz über. Der Mietvertrag ist jederzeit auf 3 Monate kündbar.
3. Miete Folgende Instrumente können bei uns gemietet werden: Blas-, Zupf- und Schlaginstrumente Miete pro Monat in CHF Querflöte, Piccolo, Klarinette, Trompete, Kornet, Posaune ab 40.00 Sopran-Saxophon ab 60.00 Alt-Saxophon ab 50.00 Tenor-Saxophon ab 70.00 Bariton-Saxophon auf Anfrage Schlagzeugset ab 60.00 Gitarre ab 30.00 U-Kopf für Querflöten (Zahlungsmodus 6 Monate) 5.00
Vertragsbedingungen Blas- und Schlaginstrumente Der Mietvertrag gilt für minimal 6 Monate und maximal 24 Monate. Wird der Vertrag nach Ablauf von 6 Monaten nicht gekündigt (Kündigungsfrist 30 Tage / auf Ende Monat) und wird das Instrument auch nicht käuflich erworben, so wird der Vertrag automatisch verlängert. Die Mietraten sind monatlich im Voraus zu bezahlen. Wenn das gemietete Instrument oder ein gleiches einer höheren Preisklasse innert den ersten 6 Monaten vom Mieter gekauft wird, werden die bezahlten Mieten voll angerechnet. Wird das Instrument zu einem späteren Zeitpunkt käuflich erworben, werden die ersten 6 Monate voll angerechnet und alle weiteren Mieten zu zwei Drittel.
Vertragsbedingungen Zupfinstrumente Der Mietvertrag gilt für minimal 6 Monate und maximal 24 Monate. Wird der Vertrag nach Ablauf von 6 Monaten nicht gekündigt (Kündigungsfrist 30 Tage / auf Ende Monat) und wird das Instrument auch nicht käuflich erworben, so wird der Vertrag automatisch verlängert. Die Mietraten sind monatlich im Voraus zu bezahlen. Wenn das gemietete Instrument oder ein gleiches einer höheren Preisklasse innert den ersten 12 Monaten vom Mieter gekauft wird, werden die bezahlten Mieten voll angerechnet. Wird das Instrument zu einem späteren Zeitpunkt käuflich erworben, werden die ersten 12 Monatsraten zu zwei Drittel angerechnet. Mietraten ab dem 13. Monat werden für eine Mietanrechnung nicht mehr berücksichtigt. Diese Seite als PDF herunterladen (196 KB) © 2009 Musik W. & M. Keclik |